Herzlich willkommen!
 
Sie befinden sich auf der Startseite des elektronischen Hinweisgebersystems der Woolworth Slovensko s.r.o.
 
Die Geschäftsführung hat, gemäß § 10 Abs. 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrags, die PARK Compliance Services GmbH, dort insbesondere Herrn Rechtsanwalt Dr. Eggers damit beauftragt, im Rahmen des internen Meldesystems im Namen von Woolworth Meldungen entgegenzunehmen und zu bestätigen sowie gegebenenfalls auch deren Überprüfung durchzuführen. 

Nach der Entgegennahme des Hinweises und der Eingangsbestätigung wird Herr Dr. Eggers die Hinweise vollständig zur weiteren Bearbeitung und Aufklärung des Hinweises an unsere nach dem slowakischen Hinweisgeberschutzgesetz ernannte interne Vertrauensperson, Frau Eva Šimáková, übergeben, die als Vertrauensperson im Einklang mit dem slowakischen Hinweisgeberschutzgesetz bestimmt wurde. Die Vertrauenspersonen sind in ihrer Rolle als interne Vertrauensperson weisungsfrei und unabhängig. 

Sie können die Meldung auf slowakisch, deutsch, englisch oder jeder anderen von Ihnen bevorzugten Sprache abgeben.

 
Wer kann eine Meldung einreichen:

Jeder, das heißt nicht nur Beschäftigte oder Geschäftspartner, sondern sämtliche Personen, die Kenntnis von möglichen Compliance-Verstößen, können eine Meldung über unser Hinweisgebersystem abgeben.

Durch Ihre Meldung können Sie uns helfen, Fehlverhalten in unserem Unternehmen schnell aufzudecken und zu korrigieren. Sie können Ihre Meldung jederzeit machen, und wir garantieren Ihnen Vertraulichkeit und Schutz Ihrer Identität.

 
Wie das System Sie schützt:
 

  • Das System wahrt die Vertraulichkeit der Identität der von der Meldung betroffenen Personen, d.h. vor allem die der hinweisgebenden Person (vgl. § 2 des Hinweisgeberschutzgesetzes).
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.
  • In dem Login-Bereich können Sie den Bearbeitungsstatus ihrer Meldung verfolgen und mit Herrn Dr. Eggers Kontakt halten.


Zu welchem Thema wollen Sie eine Meldung machen?
 
Diese Meldestelle gilt für Hinweise auf mögliches gesellschaftswidriges Verhalten. Das mögliche gesellschaftswidrige Verhalten ist: 

  • ein schwerwiegendes gesellschaftswidriges Verhalten gemäß § 2 Lit. d) Gesetz Nr. 54/2019 Slg., über den Schutz von Hinweisgebern gesellschaftswidrigen Verhaltens und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze (im Folgenden „slowakisches Hinweisgeberschutzgesetz“),
  • Kriminalität und anderes gesellschaftswidriges Verhalten im Sinne des § 3 Lit. b) und c) Gesetz Nr. 583/2008 Slg., über die Prävention von Kriminalität und anderem gesellschaftswidrigen Verhalten sowie über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze, und
  • Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien.  
 

Wählen Sie in einem nächsten Schritt eine dieser Kategorien aus.
 
Sollte Ihre Meldung nicht unter eine diese Kategorien fallen und sollte demnach ein anderer Ansprechpartner für Ihren Fall zuständig sein, erhalten Sie auf vertraulichem Wege eine Rückmeldung.

Wenn Sie eine Meldung über ein schwerwiegendes gesellschaftswidriges Verhalten erstatten, haben Sie Anspruch auf Schutz gemäß § 7 des Hinweisgeberschutzgesetzes. Die Gewährung dieses Schutzes müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle gemäß §§ 3 bis 6 des Hinweisgeberschutzgesetzes beantragen. Dieser Schutz erlischt in den Fällen gemäß § 8 des Hinweisgeberschutzgesetzes.
 
Sämtliche Hinweise auf mögliches gesellschaftswidriges Verhalten werden ernsthaft und sorgfältig behandelt. Hinweisgebende, die nach bestem Wissen und Gewissen Hinweise machen, werden durch das Unternehmen bestmöglich vor Diskriminierung und Repressalien geschützt. Unseren Schutz verdient indes nicht, wer eine Meldung macht, ohne vernünftige Gründe für die Annahme zu haben, dass sie auf wahrheitsgemäßen Informationen beruht (wissentlich unrichtige Meldung). Wissentlich unrichtige Informationen können ihrerseits zivil-, arbeits- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 
Hinweise zu menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken oder Verletzungen menschenrechts- oder umweltbezogener Pflichten können Sie über den elektronischen Meldekanal der Woolworth GmbH abgeben. Diesen erreichen Sie über den hier hinterlegten Link.


Externe Meldestellen
 

Die Möglichkeit, eine Meldung über unser internes System einzureichen, schließt nicht aus, dass Sie eine Meldung auch extern einreichen können. Die zuständigen Behörden für die Entgegennahme der Meldung sind:
 
  • Das Büro zum Schutz von Hinweisgebern (über das Formular auf der Website),
  • die Strafverfolgungsbehörden (im Falle eines Verdachts auf eine Straftat),
  • die zuständige Verwaltungsbehörde (im Falle eines Verdachts auf eine Ordnungswidrigkeit) oder 
  • gegebenenfalls die Organe, Einrichtungen, Ämter oder Agenturen der Europäischen Union.