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Schwere antisoziale Aktivitäten →
Hier können Sie Hinweise zu schweren antisozialen Aktivitäten einreichen. Beispiele:
Straftaten nach § 168, § 170, § 170b, § 177, § 212, § 213, § 217, § 221, § 226, § 233a, § 237 bis 240, § 243, § 243a, § 247, § 247d, § 251a, § 252 bis 254, § 261 bis 263, § 266 bis 268, § 271, § 278a, § 283, § 299a, § 302, § 305, § 326 bis 327a, § 328 bis 336b, § 336d, § 348, § 352a, oder § 374 des Strafgesetzbuches,
eine Straftat, für die das Strafgesetzbuch eine Freiheitsstrafe im Höchstmaß von mehr als zwei Jahren vorsieht,
eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße mit rechnerischer Obergrenze geahndet werden kann, oder
eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von mindestens 30 000 EUR geahndet wird.
Antisoziale Aktivitäten →
Hierbei handelt es sich um eine Handlung, die eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellt; als sonstige antisoziale Aktivität gilt auch eine Handlung, die keine Straftat oder eine andere Ordnungswidrigkeit darstellt, sich aber negativ auf die Gesellschaft auswirkt, z. B:
Missbrauch der Stellung zur persönlichen Bereicherung,
Klientelismus (Bevorzugung von Waren und Dienstleistungen von Freunden, Bekannten, Kollegen oder Familienmitgliedern, während Waren und Dienstleistungen von neutralen Personen, deren Waren oder Dienstleistungen von gleicher oder besserer Qualität sind, abgelehnt werden, oder Bevorzugung von Freunden, Bekannten oder deren Familienmitgliedern oder Familienmitgliedern von Kollegen bei der Auswahl eines Mitarbeiters),
unanständiges und unprofessionelles Verhalten,
aggressives Verhalten am Arbeitsplatz,
Mobbing am Arbeitsplatz,
Vernachlässigung der Pflicht,
übermäßiger Konsum von alkoholischen Getränken, verschiedene Arten von pathologischen Abhängigkeiten (Drogen, Glücksspiele, Internet),
Behinderung der Erstellung von Bekanntmachungen oder der Registrierung von Bekanntmachungen,
ungerechtfertigte Sanktionen gegen den Notifizierenden und die verantwortliche Person,
Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber oder andere geschützte Personen, usw.
Sonstige Verstöße →
Hier haben Sie die Möglichkeit, einen Hinweis bei Verstößen gegen sonstige Rechtsvorschriften einzureichen. Teilweise sind diese Vorschriften schon über die ersten beiden Kategorien abgedeckt.
Verstöße gegen unternehmensinterne Richtlinien →
Hier können Sie Verstöße gegen unsere unternehmensinternen Richtlinien melden. Beispiele:
Code of Conduct/Verhaltenskodex
Kompetenzrichtlinie
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