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Antisoziale Aktivitäten
Hierbei handelt es sich um eine Handlung, die eine Straftat oder eine  Ordnungswidrigkeit darstellt; als sonstige antisoziale Aktivität gilt auch eine Handlung, die keine Straftat oder eine andere Ordnungswidrigkeit darstellt, sich aber negativ auf die Gesellschaft auswirkt, z. B:
  • Missbrauch der Stellung zur persönlichen Bereicherung,
  • Klientelismus (Bevorzugung von Waren und Dienstleistungen von Freunden, Bekannten, Kollegen oder Familienmitgliedern, während Waren und Dienstleistungen von neutralen Personen, deren Waren oder Dienstleistungen von gleicher oder besserer Qualität sind, abgelehnt werden, oder Bevorzugung von Freunden, Bekannten oder deren Familienmitgliedern oder Familienmitgliedern von Kollegen bei der Auswahl eines Mitarbeiters),
  • unanständiges und unprofessionelles Verhalten,
  • aggressives Verhalten am Arbeitsplatz,
  • Mobbing am Arbeitsplatz,
  • Vernachlässigung der Pflicht,
  • übermäßiger Konsum von alkoholischen Getränken, verschiedene Arten von pathologischen Abhängigkeiten (Drogen, Glücksspiele, Internet),
  • Behinderung der Erstellung von Bekanntmachungen oder der Registrierung von Bekanntmachungen,
  • ungerechtfertigte Sanktionen gegen den Notifizierenden und die verantwortliche Person,
  • Vergeltungsmaßnahmen gegen den Hinweisgeber oder andere geschützte Personen, usw.

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Dr. Tobias Eggers
Dr. Tobias Eggers
Ombudsmann
Julia Mryka
Julia Mryka
Ombudsfrau

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